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Betriebsausgaben,verdeckte Gewinnausschüttung

A war zu 100 % an der A GmbH beteiligt. Zum 01.01.2019 hat A jeweils 50 % der Anteile auf seine Söhne übertragen. Die Beratungsleistungen sowie die Notarkosten wurden von der A GmbH getragen. Im Rahmen der Betriebsprüfung 2018–2020 sollen die Kosten nicht als Betriebsausgaben anerkannt werden, und zusätzlich wird eine verdeckte Gewinnausschüttung unterstellt. Ist die Auffassung des Finanzamts korrekt?
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