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§ 6b EStG,Rücklage,Sechsjahresfrist

Eine GmbH hat ein Gebäude hergestellt. Es war zunächst ins Anlagevermögen übernommen worden, Fertigstellung 2022. Kurzfristig ergibt sich die Möglichkeit, das im Oktober fertiggestellte Gebäude zu veräußern, entweder noch im Jahr 2022 oder Anfang 2023. Ist es möglich, nach Veräußerung des Gebäudes für den entstehenden Gewinn eine Rücklage nach § 6b EStG zu bilden?
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