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Investmentfonds,Teilfreistellung,Bilanzierung

Eine GmbH hat im Veranlagungszeitraum 2020 über die D Bank bzw. D Investments Anteile an Investmentfonds mit einem Betrag von 300.000 € erworben. Die Anteile sind im Betriebsvermögen der GmbH aktiviert worden. Einen Monat später wurden die Anteile an den Investmentfonds wiederverkauft. Aus dem Verkauf ist ein Verlust von ca. 53.000 € entstanden. Laut Steuerbescheinigung der D Investments sind die Verluste ausgewiesen als Mischfonds nach § 2 Abs. 7 InvStG 2018 mit 41.000 € und als sonstige Investmentfonds (ohne Teilfreistellung) mit 12.000 €. Nun stellt sich die Frage, wie die Vorgänge aus der Anschaffung und Veräußerung in der Buchhaltung zu erfassen sind bzw. wie die Verluste aus der Veräußerung steuerlich geltend gemacht werden können.
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