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Refinanzierung,Darlehen

Ein Mandant (M), natürliche Person, hat privat an einen Fremden (keine nahestehende Person) ein Darlehen mit einem Zins von 4 % gewährt. M hat das Darlehen bei einer zu 100 % ihm gehörenden Kapitalgesellschaft refinanziert und zahlt dort einen Zins von 3,5 %. Wirtschaftlich macht M also einen Gewinn von 0,5 %. Die Zinserträge des M unterliegen m.E. der Abgeltungsteuer, ein Werbungskostenabzug ist ausgeschlossen (§ 20 (1) Nr. 7, § 20 (9) EStG). Damit müsste er 25 % Kapitalertragsteuer auf die 4 % Zinsen zahlen (also rd. 1 Prozentpunkt des Zinses), was die Marge/den Gewinn (0,5 Prozentpunkte) übersteigt. Von einer solchen Konstellation ist also abzuraten, oder gibt es einen Weg, Werbungskosten in bestimmten Konstellationen geltend zu machen? § 32d (2) Nr. 1 EStG deckt diesen Fall m. E. nicht ab. 
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