Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 8b Abs. 2 KStG,Veräußerungsgewinn,Behaltensfrist

Der Steuerpflichtige S ist zu 100 % Gesellschafter an der M GmbH. Neben einer Immobilie hält die M GmbH Gesellschaftsanteile der B GmbH. Diese hat die M GmbH teilweise erst im Oktober 2017 von fremden Dritten erworben. 50 % der Gesellschaftsanteile hielt die M GmbH bereits seit Langem. Die M GmbH beabsichtigt nun, die Gesellschaftsanteile an der B GmbH an den Gesellschafter S zu veräußern. Gemäß § 8b Abs. 2 KStG bleibt der Veräußerungsgewinn bei der M GmbH steuerfrei. Gemäß § 8b Abs. 5 KStG muss eine Kürzung bei den Betriebsausgaben vorgenommen werden. Für uns stellt sich nun die Frage, ob es ein Problem ist, dass die M GmbH die Anteile an der B GmbH erst vor einem Zeitraum von knapp fünf Jahren erworben hat. Gibt es hier eine Behaltensfrist? Eigentlich sehen wir aufgrund dessen, dass kein Verschmelzungsvorgang vorliegt, kein Problem, möchten aber diesbezüglich gerne Ihre Meinung hören. In der B GmbH befinden sich Gesellschaftsanteile der P und der F GmbH, die die B GmbH vor ca. zwei Jahren erworben hat. Durch den Kauf der Gesellschaftsanteile der B GmbH durch den Gesellschafter S von der M GmbH gehen ja die Anteile dieser beiden Gesellschaften quasi ebenfalls auf den Gesellschafter S über. Könnte es hier ein Problem geben, da der Kauf erst zwei Jahre zurückliegt?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen