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Pensionszusage,Tätigkeit als Berater

Unsere Mandantin hat im Jahr 1992 dem damaligen Gesellschafter-Geschäftsführer eine Pensionszusage erteilt (steuerlich anerkannt). Der Geschäftsführer hat im Jahr 2019 das Renteneintrittsalter erreicht und ist im Jahr 2022 als Geschäftsführer aus den Diensten der Gesellschaft ausgeschieden (abbestellt, Dienstvertrag wurde einvernehmlich aufgelöst). Die Voraussetzungen für die Auszahlung der Pension sind nun also erfüllt. Die Anteile an der GmbH wurden Anfang des Jahres 2022 an einen fremden Dritten verkauft. Dennoch ist es Wunsch des Erwerbers und Nachfolgers, dass der ehemalige Geschäftsführer der Gesellschaft noch als Berater oder Mitarbeiter zur Unterstützung einzelner Projekte zur Verfügung steht (ca. 15 Wochenstunden, ca. 1.750 € Vergütung/Monat). Ist es ohne schädliche steuerliche Folgen für die Anerkennung der Pensionsrückstellung und Zahlungen möglich, den ausgeschiedenen Geschäftsführer neben der Auszahlung der Pension als Arbeitnehmer in anderer Funktion zu beschäftigen? Eine Anrechnung der Altersbezüge soll nicht erfolgen. Alternativ: Wäre die Beauftragung im Rahmen eines Beratervertrags unter Auszahlung der zugesagten Altersbezüge steuerunschädlich möglich?
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