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§ 8c KStG,§ 8d KStG,Verlustnutzung bei Anteilserwerb

Eine GmbH im Handwerksbereich soll verkauft werden als Share Deal. Die GmbH hat einen steuerlichen Verlustvortrag von 400 T€. Für den Kauf gibt es zwei Gestaltungsmöglichkeiten. Die Kapitalanteile der Verlust-GmbH werden von fremden Dritten zu einem Kaufpreis von 400.000 € erworben, da nicht bilanzierte stille Reserven vorhanden sind. Wie kann der Verlustvortrag bei den Erwerbern steuerlich genutzt werden? Die Erwerber können die Anteile der veräußernden GmbH als natürliche Personen erwerben (Variante 1), oder es werden die Anteile von einer existierenden GmbH & Co. KG erworben, die im selben Geschäftsfeld tätig ist. Welche steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten zur Verlustverrechnung sind möglich?
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