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Charity-Auktion,Spendenbescheinigung

Folgender Sachverhalt: Mein Mandant, eine gGmbH, hat im Rahmen einer „Charity-Bike-Veranstaltung“ Bilder von den einzelnen Mannschaftskapitänen noch während der Veranstaltung malen lassen. Die gGmbH hat sämtliche Utensilien (Leinwand, Farbe etc.) hierfür gestellt. Diese Bilder werden nun auf der Homepage der gGmbH zur Versteigerung angeboten. Der Erlös fließt einem Kinderhilfsprojekt zu. Der Käufer zahlt den „Kaufpreis“ direkt an die gGmbH, z.B. 5.000 €. Gehe ich richtig in der Annahme, dass der Käufer in Höhe seiner Zahlung abzüglich dem Wert der Gegenleistung (hier also wahrscheinlich gegen 0 € bzw. vielleicht 50 €–100 €) eine Spendenbescheinigung von der gGmbH erhalten müsste, d.h., die gGmbH müsste die 5.000 € als Spendeneingang im ideellen Bereich verbuchen und dem Käufer eine Spendenbescheinigung über 4.900 € ausstellen? Was ist mit dem Ersteller des Bilds? Muss dieser dann noch eine Spendenbescheinigung über 100 € von der gGmbH bekommen bzw. abzüglich gestelltes Material, also z.B. 20 €, dann wären es noch 80 €? „Die Spendenorganisation hat beiden Spendern eine Spendenbestätigung über ihre Spende auszustellen. Beide Spender müssen mit dem Spendenbetrag in dieser Bestätigung enthalten sein.“ Wie ist dieser Satz zu verstehen? Haben Sie hierfür vielleicht ein Beispiel, wie die Spendenbescheinigung dann auszusehen hat?
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