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steuerliche Rückwirkung,Entnahmen im Rückwirkungszeitraum,Geschäftsführervergütung im Rückwirkungszeitraum

Ein Einzelunternehmen soll rückwirkend zum 01.01. in eine GmbH eingebracht werden. Ist es möglich, dass monatlich getätigte Privatentnahmen nach Einbringung in die GmbH rückwirkend als Geschäftsführergehalt anerkannt werden? Welche Formerfordernisse müssen ggf. beachtet werden? Ist das Ergebnis das gleiche, wenn eine GbR in eine GmbH umgewandelt wird?
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