Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Abfindung Pension,Vereinbarung Abfindung,Höhe der Abfindung

Folgender Fall: Gesellschafter-Geschäftsführer hat von seiner GmbH eine Pensionszusage erhalten. Versorgungsfall tritt in 06/2022 ein (da wird er 65 Jahre alt). Folgende Daten liegen vor: Rückstellung lt. Steuerbilanz: 300.000 €, Rückstellung lt. Handelsbilanz: 590.000 €, Rückdeckungsversicherung: 150.000 €. Er möchte zum 31.12.2021 aus der GmbH ausscheiden und stellt sich Folgendes vor: Wenn die Rückdeckungsversicherung in 06/2022 fällig wird, hätte er gern die Versicherungssumme als Kapitalabfindung und von der GmbH hätte er gern eine Abfindungssumme von 180.000 €. Ihm ist klar, dass er die 330.000 € als Arbeitslohn versteuern muss. Meine Frage ist nun, ob dies überhaupt so möglich ist. Ist die Abfindungssumme von 180.000 € nicht zu niedrig, da die Rückstellung lt. Handelsbilanz ja 590.000 € beträgt (590.000 € ./. 150.000 € = 440.000 €). Ist da zu befürchten, dass die Differenz zu den 180.000 €, nämlich 260.000 €, zu einer verdeckten Einlage führt? Ist insgesamt die Vereinbarung einer Abfindungszahlung eventuell sogar gefährdet, als vGA seitens des Finanzamts gesehen zu werden? 
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen