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Verlustvortrag,Nutzung

Mein Mandant ist eine GmbH (IN GmbH) mit drei Gesellschaftern. Die Beteiligungsverhältnisse waren bis Oktober 2021 wie folgt: 42,5 % (AI GmbH), 42,5 % (DO GmbH) und 15 % (natürliche Person). Im Oktober 2021 haben die beiden Gesellschafter je zur Hälfte die Anteile des Minderheitsgesellschafters übernommen, so dass beide über je 50 % der Anteile verfügen. Die Gesellschaft (IN GmbH) verfügt über einen körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Verlustvortrag von 200.000 € zum 31. Dezember 2021. Mit Datum 01.01.2022 wurde eine Ausgangsrechnung in Höhe von 310.000 € geschrieben, da das einzige Projekt der GmbH beendet war und veräußert wurde. Mit Gesellschafterbeschluss vom 11.01.2022 und notariellem Vertrag vom 13.01.2022 erwarb ein Gesellschafter den 50-%-Anteil des anderen Gesellschafters. Der Vertrag regelt den Kauf rückwirkend zum 01.01.2022. Meines Erachtens ist hier § 8c KStG zu prüfen. Verfügt die Gesellschaft über ein positives GdE zum Zeitpunkt der Veräußerung (durch die Ausgangsrechnung am 01.01.2022) und wäre eine Verlustverrechnung möglich? Stellt hier die Rückwirkung des Kaufvertrags auf den 01.01.2022 ein Problem dar?
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