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§ 8c KStG,Anteilsübertragungen zwischen Angehörigen (vorweggenommene Erbfolge),Stille-Reserven-Klausel

Der Alleingesellschafter einer GmbH erwägt im Wege der vorweggenommenen Erbfolge, seinem Sohn die GmbH zu 100 % unentgeltlich zu übertragen. Am 31.12.2021 besteht ein Verlustvortrag in Höhe von ca. 260.000 €. Es besteht ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von ca. 230.000 €. Rückstellungen für Pensionen belaufen sich auf 343.000 €. Das Aktivvermögen besteht überwiegend aus einem Grundstück (Bürogebäude, Betriebswohnungen, Gewerbehalle) mit Buchwert in Höhe von 420.000 € sowie anderen Sachanlagen und einem Umlaufvermögen von ca. 88.000 €. Für das Grundstück liegt ein Gutachten (aus dem Jahr 2017) vor: Der Sachwert beläuft sich demnach auf 1.250.000 €, wobei der im Jahr 2017 zugrunde gelegte Bodenrichtwert mit 80 € angesetzt wurde. Am 1.1.2022 beläuft er sich auf 120 €. Der Ertragswert wurde auf auf 480.000 € berechnet. Frage 1: Führt die Schenkung in vorweggenommener Erbfolge zum Wegfall des nicht genutzten Verlusts oder ist § 8c Abs. 1 S. 5 KStG anwendbar, nach dem der Verlust die steuerpflichtigen stillen Reserven des Grundstücks nicht übersteigt? Frage 2: Besteht die Gefahr, dass durch den Übergang der GmbH auf den Sohn stille Reserven aufgedeckt werden müssen? Frage 3: Wie beurteilen Sie die insolvenzrechtliche Lage? Frage 4: Sollte ein neues Gutachten zur Bewertung erstellt werden, da das Gutachten bereits nahezu fünf Jahre alt ist?
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