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Kommune,Regiebetrieb

Eine Kommune hat eine GmbH, an der sie bisher zu 100 % beteiligt war, im Wege der Vermögensübertragung (§ 174 Abs. 1 UmwG) auf einen eigenen Betrieb gewerblicher Art (Regiebetrieb) zurückgeführt. Bilanziell wurde die Buchwertfortführung gewählt, da stille Reserven im Anlagevermögen enthalten sind. Das steuerliche Eigenkapital stellte sich am Übertragungsstichtag wie folgt dar: Gezeichnetes Kapital 25 T€, Verlustvortrag –4 T€. Frage: Wenn nun die Anteile der Kommune an der (Tochter-)Gesellschaft untergehen, kommt es dann bei der Kommune (Mutter) zu einer Versteuerung beim Anteil, da dieser wegen der stillen Reserven im Anlagevermögen über dem Nennwert sein wird?
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