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Ausschüttung,Verrechnung

Eine GmbH hat vor einem Jahr eine Gewinnausschüttung von 3.000 T€ vorgenommen. Der Auszahlungsbetrag nach Abzug der Kapitalertragsteuer wurde mit einem Gesellschafterdarlehen verrechnet. Vom Wirtschaftsprüfer wurde mitgeteilt, dass die Aufrechnung nicht korrekt erfolgt sei und dass es im Falle einer Insolvenz ggf. zur Einforderung des nicht wirksam getilgten Gesellschafterdarlehens kommen kann. Der Wirtschaftsprüfer regt eine Rückgängigmachung der Gewinnausschüttung an. Fragen: 1. Kann eine vor einem Jahr erfolgte Gewinnausschüttung rückgängig gemacht werden, und wie sind die Voraussetzungen hierfür? 2. Was sind die steuerlichen Konsequenzen aus der Rückgängigmachung der Gewinnausschüttung? 3. Liegt in der Verrechnung der vor einem Jahr durchgeführten Gewinnausschüttung mit dem Gesellschafterdarlehen im Falle der Rückgängigmachung der Gewinnausschüttung eine vGA vor?
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