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Stiftung,Entnahme,Versteuerung

Unser Mandant ist eine Stiftung, die unter anderem einen landwirtschaftlichen Betrieb unterhält. Der landwirtschaftliche Betrieb hat eine Betriebsleiterwohnung errichtet. Im Rahmen der Betriebsprüfung durch die Finanzverwaltung soll die Betriebsleiterwohnung aus dem landwirtschaftlichen Betrieb steuerpflichtig entnommen werden. Ist der Entnahmegewinn durch die Entnahme aus dem landwirtschaftlichen Betrieb in die Stiftung zu versteuern? Oder erfolgt die Entnahme innerhalb der Stiftung zu Buchwerten?
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