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§ 8c KStG,Verlustuntergang,vorweggenommene Erbfolge

Der Gesellschafter überträgt seine GmbH-Anteile (100 %) im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge vollständig unentgeltlich an seinen Sohn. Die GmbH hat noch nicht genutzte Verlustvorträge. Wie ist der aktuelle Rechtsstand hinsichtlich des § 8c KStG, ist der Begriff „Erwerb“ so auszulegen, dass auch unentgeltliche Vorgänge von ihm erfasst werden? Gegebenenfalls ist eine weitere Klage ansonsten sinnstiftend, da ich den Untergang von Verlusten bei einer Universalsukzession äußerst kritisch sehe.
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