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verdeckte Gewinnausschüttung,Geschäftsführer für den Gesamtbetrieb,umsatzabhängige Vergütung

Mein Mandant und seine Lebensgefährtin sind beide Gesellschafter-Geschäftsführer einer Holding. Diese Holding hält an einer A-GmbH 100 % der Anteile und an einer zweiten B-GmbH 50 % der Anteile. Der Gesellschafter-Geschäftsführer der Holding GmbH ist auch Geschäftsführer in den beiden GmbHs (A und B). Sein Gehalt bezieht er ausschließlich über die Holding. Hierfür zahlen die beiden Gesellschaften der Holding eine Geschäftsführervergütung. Der Geschäftsführer ist in beiden Gesellschaften hauptsächlich im Bereich der vertrieblichen Tätigkeit aktiv. Fraglich ist, ob es nun möglich ist, dass die A und B GmbH je nach erfolgreicher vertrieblicher Tätigkeit eine Provision an die Holding zahlt und diese letztendlich diese Provision an den Geschäftsführer auszahlt. Das Modell ist im Prinzip das gleiche wie bei einem klassischen Vertriebsmitarbeiter, jedoch mit dem Unterschied, dass unser Mitarbeiter einer der Geschäftsführer ist.
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