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Körperschaftsteuer,UK-Limited,Brexit

Der Geschäftsführer und alleinige Eigentümer einer UK Limited ist seit 2019 in Deutschland ansässig. Er ist weiterhin für die Kunden im UK tätig (aus Deutschland heraus, teilweise auch vor Ort im UK, z.B. Termine mit den Kunden). Wie ist seine Tätigkeit in Deutschland für die Zwecke der Ertragsteuer zu behandeln – vor und nach dem Brexit? Wie sieht die Behandlung für die Umsatzsteuerzwecke aus – vor und nach dem Brexit?
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