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Forderung,Bewertung,Realisierung

Eine meiner Mandantinnen, die A-GmbH (unbeschränkt körperschaftsteuer-/gewerbesteuer-, umsatzsteuerpflichtig) wurde im Jahr 2020 neu gegründet und hat dann relativ schnell einen umfangreichen Geschäftsbetrieb aufgenommen. Die Verwaltung der A-GmbH war dem nicht gewachsen. Hierdurch kam und kommt es zu verschiedensten Rechnungskorrekturen. Diese werden von der Mandantin bezeichnet als Rechnungskorrektur, Gutschrift bzw. Storno. Dies vorangeschickt nun meine ertragsteuerliche Frage: Im Jahr 2020 wurde eine Leistung erbracht. Die Rechnung hierzu wurde im Jahr 2021 mit Leistungsdatum 2020 erstellt. Im Jahr 2021 ging die Hälfte der Rechnung ein. Nun hat die Mandantin im Jahr 2022 (!) eine Gutschrift in Höhe des hälftigen ursprünglichen Rechnungsbetrags erstellt (Gutschriftsdatum 2022). Diese Gutschrift würde ich nun bereits im Jahr 2020 einbuchen und den ursprünglichen Erlös um die Hälfte kürzen, korrekt? Ähnliche Sachverhalte mit Rechnungs- und Leistungsdatum 2021 und Gutschriftsdatum 2022 ereigneten sich ebenfalls. Auch hier würde ich ebenfalls den ursprünglichen Erlös kürzen, korrekt?
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