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Körperschaftsteuer,Gesellschafterdarlehen,Steuerliche Behandlung

Die Steuerpflichtigen A und B sind zu je 50 % Gesellschafter der V-GmbH. Die V-GmbH erzielt Erlöse aus der Vermietung von Wohnungen. Die V-GmbH plant den Erwerb eines Mehrfamilienhauses. A und B wollen hierfür ein Darlehen aufnehmen und dieses Darlehen an die V-GmbH 1:1 weiterreichen. Der Darlehensbetrag i.H.v. 300 T€ wird zur Kaufpreiszahlung des MFH eingesetzt. Die Mieterlöse sind Einnahmen der V-GmbH und werden hauptsächlich zur Rückzahlung des Darlehens (Zins + Tilgung) an die Gesellschafter eingesetzt. Die Gesellschafter verwenden die Zins- und Tilgungszahlungen der GmbH für die Rückführung des bei der Bank aufgenommenen Darlehens. Zinsaufwand und Zinsertrag saldieren sich auf Gesellschafterebene zu null. Fragen: 1. Kann die V-GmbH den Zinsaufwand in voller Höhe als Betriebsausgabe absetzen oder gibt es Beschränkungen (u.a. Zinsschranke)? 2. Kann das Darlehen 1:1 weitergegeben werden oder müssen die Gesellschafter einen Zinsaufschlag mit der V-GmbH vereinbaren? 3. Entsteht auf Ebene der Gesellschafter ein zu versteuernder Ertrag aus den Zinseinnahmen?
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