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Darlehen,Verlängerung

Unser Mandant K hat als Gesellschafter-Geschäftsführer seiner GmbH S in Zeiten mit Finanzierungsproblemen (betrifft die Jahre 2015 bis 2017) ein Gesellschafterdarlehen hingegeben. Dieses wurde ordnungsgemäß und vertraglich mit üblichen Zinsen verzinst, und die Zinsen wurden auch jährlich an den Gesellschafter-Geschäftsführer ausbezahlt. Ab dem Jahr 2018 hat sich die finanzielle Situation im Unternehmen deutlich verbessert, und das Darlehen hätte theoretisch zurückbezahlt werden können. K hat das Darlehen aber bis heute stehen gelassen. Es wird weiterhin verzinst und die Zinsen werden jährlich ausbezahlt. Unsere Fragen: 1. Besteht eine Verpflichtung der GmbH zur Rückführung des Darlehens an den Gesellschafter-Geschäftsführer? 2. Kann die Weitergewährung des Darlehens und die Zinsauszahlung negative körperschaftsteuerliche Folgen haben?
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