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Teilverzicht Pension,betriebliche Veranlassung

Sachverhalt: • Die Gesellschafterin IP ist mittelbar (über eine GmbH & Co. KG) in Höhe von 50 % an einer Komplementär-GmbH beteiligt und (Mit-)Geschäftsführerin dieser GmbH. Hierbei handelt es sich um eine Einheits-GmbH & Co. KG (Anteile an der Komplementär-GmbH hält die GmbH & Co. KG). • Für die Gesellschafterin IP hat die Komplementär-GmbH eine Pensionsrückstellung gebildet in Höhe von ca. 200 T€ zum 31.12.2019. Für weitere GGF oder Angestellte besteht keine Pensionsrückstellung. • Die Gesellschafterin IP ist bereits in der Rentenphase. Es werden über die Lohnabrechnung mtl. Renten abgerechnet. • Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag der Komplementär GmbH beträgt zum 31.12.2020 ca. 32 T€ und wird sich langsam weiter aufbauen. Die erzielte Umlage aus der Komplementärfunktion reicht nicht aus, um die Personalkosten (Rente) zu bedienen. Derzeit bestehen noch keine Liquiditätsprobleme. Stille Reserven bestehen keine. Frage 1: Angedacht ist aus o.g. Gründen ein Verzicht der Gesellschafterin IP in Höhe von 30 % auf ihre Rente. Unseres Erachtens liegt hier ein Verzicht aus betrieblichen Gründen vor, der zwar zur steuerpflichtigen Auflösung von 30 % der Pensionsrückstellung (Steuerwert) bei der Gesellschaft führt, nicht aber zu einer verdeckten Einlage. Gibt es Alternativen zu dieser Vorgehensweise oder ist diese Vorgehensweise überhaupt praktikabel? Frage 2: Kann der Verzicht durch formloses Schreiben der Gesellschafterin IP an die Gesellschaft ausgeübt werden?
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