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Liquidation GmbH,Liquidationsbesteuerung,§ 11 KStG

Für Mandantin X-GmbH wurde per notariellem Vertrag vom 30.11.2020 durch Gesellschafterbeschluss die Auflösung der Gesellschaft zum 31.12.2020 beschlossen. Es bestanden zum 31.12.2021 keine Forderungen und Verbindlichkeiten mehr, das Eigenkapital der Gesellschaft betrug 202.400 € inkl. des gezeichneten Kapitals (vollständig eingezahlt) i.H.v. 25.000 €. Kann in diesem Fall die Liquidationsschlussbilanz auf den 31.12.2021 erstellt werden und das Kapital an den Alleingesellschafter ausgeschüttet werden? Auf welchen Zeitpunkt muss die Kapitalertragsteueranmeldung erstellt werden? Kommt es hier darauf an, wann das Geld tatsächlich vom Gesellschafter entnommen wurde?
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