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Körperschaftsteuer,Vermögensverwaltung,Beteiligung

Es ist beabsichtigt, eine vermögensverwaltende GmbH (I) zu gründen. Der Steuerpflichtige ist bereits 100%iger Gesellschafter einer gewerblichen GmbH (II), die hohe Gewinne erzielt. Um diese Gewinne an die vermögensverwaltende GmbH (I) auszuschütten, soll das Strammkapital der GmbH (I) durch Einbringung der GmbH (II) erfolgen, so dass die GmbH (I) 100%ige Gesellschafterin der GmbH (II) ist. Ist es für die Anerkennung der reinen Vermögensverwaltung der GmbH (I) schädlich, wenn sie den 100-%-Anteil an der gewerblichen GmbH (II) hält?
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