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Geschäftsführergehalt,Dividende,§ 49 EStG

Natürliche Person A hält eine Beteiligung an einer deutschen Holding-GmbH mit Sitz in Deutschland im Privatvermögen. Diese Holding-GmbH ist wiederum zu 100 % an drei weiteren Tochter-GmbHs, ebenfalls mit Sitz in Deutschland, beteiligt. Natürliche Person A und natürliche Person B (die Ehefrau des A) sind in allen GmbHs als Geschäftsführer tätig. Weitere Geschäftsführer gibt es nicht. Somit befindet sich der Ort der Geschäftsleitung aller o.g. GmbHs noch in Deutschland. Als Geschäftsführer bezieht A ein Gehalt. A wohnt derzeit mit B und den gemeinsamen Kindern in Deutschland. Die Familie zieht aus privaten Gründen im Jahr 2022 (A zusammen mit der Ehefrau und den Kindern) nach Dubai. Seinen Wohnsitz in Deutschland gibt A auf. Er hat keinen Zweitwohnsitz in Deutschland. A und B werden auch weiterhin die Geschäftsführung der deutschen GmbHs übernehmen. Weitere Geschäftsführer mit Wohnsitz und/oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland sollen nicht dazu kommen. Somit ist wahrscheinlich, dass sich der Ort der Geschäftsleitung der o.g. GmbHs zukünftig nach Dubai verlagert. A hat zwei Optionen in Bezug auf das Geschäftsführergehalt: 1) Er könnte die Geschäftsführung von Dubai aus weiterführen und weiterhin ein Gehalt von der deutschen GmbH direkt beziehen. 2) Er könnte eine Dubai Limited zu gründen, welche die Managementleistungen der deutschen GmbH in Rechnung stellt, und von dieser wiederum (a) ein Gehalt oder (b) Dividenden beziehen. Das DBA zwischen Deutschland und Dubai wird seit dem 01.01.2022 nicht mehr fortgeführt. Frage 1: a) Wie und wo wäre ein Geschäftsführergehalt zu besteuern, wenn A als Geschäftsführer seinen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt und seinen Lebensmittelpunkt in Dubai hätte, der Sitz der GmbH zwar in Deutschland ist, aber der Ort der Geschäftsleitung in Dubai? b) Welche steuerlichen Erklärungspflichten des A und der deutschen Gesellschaften ergeben sich in Deutschland? c) Ist das Geschäftsführergehalt (sofern es der Höhe nach fremdüblich ist) in den GmbHs abzugsfähig, wenn es nach Dubai bezahlt wird? Frage 2: Wie verhält es sich mit der Besteuerung der Einkünfte aus der Dubai Limited? a) Besteht eine Steuerpflicht des A in Deutschland, wenn A von der Dubai Limited wiederum eingestellt wird und ein Gehalt bezieht? b) Besteht eine Steuerpflicht des A in Deutschland, wenn A Dividenden von der Dubai Limited erhält? c) Welche etwaigen steuerlichen Erklärungspflichten ergeben sich in Deutschland für A und die GmbHs daraus? d) Sind die Managementkosten in der deutschen GmbH abzugsfähig? Frage 3: Wie wären Dividenden zu besteuern, die von der deutschen GmbH an A nach Dubai ausgeschüttet werden?
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