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Rechtschutzversicherung,privates Risiko

Eine GmbH möchte eine Firmenrechtsschutzversicherung abschließen. In dieser Versicherung soll auch der Privatrechtschutz der Geschäftsführer mit abgedeckt sein. Der Anteil, welcher auf die GF entfällt, wird über die Lohnabrechnung versteuert. Wie verhält es sich, wenn später ein Versicherungsfall eintritt und die Rechtschutzversicherung Kosten für eine „private“ Angelegenheit der GF übernimmt? Kommt es hier zur Besteuerung bei den GF, da diese ja eine Leistung erhalten, die im Zweifel erst einmal der Firma zufließt und dann an die GF weitergegeben wird? Oder ist die Übernahme der Kosten eine steuerfreie Leistung, da ja bereits die Übernahme der Versicherungsbeiträge von den GF versteuert wurde?
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