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Genossenschaft,Ausschüttung,§ 8b KStG

Die A GmbH ist zu 89 % an einer Genossenschaft beteiligt. Diese Genossenschaft möchte eine Sonderausschüttung vornehmen. Fragen: Greift hier § 8b KStG? Muss für die Ausschüttung an die GmbH Kapitalertragsteuer einbehalten werden?
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