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Darlehensverzicht,Kapitalrücklage

Es geht um eine GmbH, die aktuell einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von rund 150 T€ ausweist. Das Unternehmen hatte zum 31.12.2009 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von 92 T€. Die Gesellschaft macht regelmäßig Verluste. Anderseits bestehen Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern von rund 200 T€. Hiervon sollen 170 T€ in die Kapitalrücklage eingestellt werden. Die Darlehen bestanden bereits zum 31.12.2009 in ähnlicher Höhe. Können die Darlehen zum Nennwert in die Kapitalrücklage eingestellt werden? Falls nicht: Gibt es eine Alternative?
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