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§ 6a EStG,8 Abs. 3 KStG,Pensionszusage,Sachbezüge als Versorgungsleistung

Unser Mandant erhielt 1997 eine Pensionszusage seiner GmbH (er hält 50 % der Anteile, 25 % seine Frau und 25 % sein Sohn). Die Formulierung lautet: „Wenn der Geschäftsführer nach Vollendung seines 65. Lebensjahres aus den Diensten der Gesellschaft ausscheidet, hat er einen Anspruch auf eine Altersleistung (monatl. Rente) von DM 3.500,00 ...“ Nun ist der Mandant 67 Jahre alt und plant, seine Beteiligung auf seinen Sohn zu übertragen (dieser soll 100 % der Anteile bekommen) und diesen als Geschäftsführer zu bestellen. Es ergibt sich nun folgende Frage: Muss die Pensionszusage in bar erfolgen oder wäre auch folgende Ausgestaltung möglich: Die Pension beträgt: 3.500 DM, also 1.789,52 €. Nun würde er jedoch beispielsweise 789,52 € bar bekommen und einen Sachbezug in Form einer Pkw-Gestellung in Höhe der 1-%-Methode, also etwa 1.000 €. Oder sehen Sie hierin einen Verzicht im Zeitpunkt der Umwandlung oder eine verdeckte Gewinnausschüttung?
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