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Film,immaterielles Wirtschaftsgut

Wir beraten eine GmbH, die Filme (Werbung/klassisch szenerische Geschichte) erstellt nach Auftrag und in eigener Gestaltung ohne Auftrag von außen. Nun wurde die Frage von der GmbH an uns herangetragen, inwieweit ein Film, der von Drehbuch und Erstellung her keinen Auftrag von außen darstellt, nach Fertigstellung als Vermögen in der Bilanz (Steuerbilanz/Handelsbilanz) dargestellt wird. Nun ist es so, dass nach Kostenstellen der Aufwand auch für für diesen Film ermittelt werden kann, wir aber zum 31.12.2020 hier z.B. keine halbfertigen Arbeiten ausgewiesen haben, da kein Auftragsfilm. Dennoch sind wir uns unsicher, ob wir zum einen zum 31.12.2020 dies richtig entschieden haben und zum anderen dieser Film nach Fertigstellung und dann vorzunehmender Vermarktung eine bilanzielle Behandlung wie auch immer erfahren müsste im Gegensatz zu Auftragsfilmen, bei denen halbfertige Arbeiten festzustellen gewesen wären. Auch fällt uns schwer, zu differenzieren, da auch bei den Auftragsfilmen sehr unterschiedliche Voraussetzungen vorliegen mit Filmen, wo ein ganz klarer Auftrag mit Budgetvorgaben und festgelegtem Regiebuch vorliegt, oder auch mit Auftragsfilmen, bei denen eine weitgehende auch künstlerische Freiheit vorlag bei Erstellung.
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