Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 8c KStG,Erwerb durch einen Erwerberkreis,Schädliche Beteiligungserwerbe in Zusammenhang mit dem Untergang von steuerlichen Verlusten

Die A GmbH wurde am 20.10.2010 gegründet. Die Beteiligungsverhältnisse waren wie folgt: Gesellschafter B: 8.500 € = 33,33 % Gesellschafter L: 8.500 € = 33,33 % Gesellschafter M: 8.500 € = 33,33 % Mit Notarvertrag vom 29.04.2016 übertrug M an L und B seinen vollständigen Anteil jeweils zur Hälfte: Gesellschafter B: 12.750 € = 50,00 % Gesellschafter L: 12.750 € = 50,00 % Gesellschafter M: 0 € = 0,00 % Mit Notarvertrag v. 24.09.2018 übertrugt Gesellschafter B 3.825 € auf den Ehegatten H von Gesellschafter L: Gesellschafter B: 8.925 € = 35,00 % Gesellschafter L: 12.750 € = 50,00 % Gesellschafter H: 3.825 € = 15,00 % Am 06.10.2021 wurde eine Kapitalerhöhung um 300 € beschlossen: Gesellschafter B: 9.030 € = 35,00 % Gesellschafter L: 12.900 € = 50,00 % Gesellschafter H: 3.870 € = 15,00 % Mit Notarvertrag v. 14.10.2021 veräußerte B 4.515 € an den Gesellschafter U und 4.515 € an den Gesellschafter E. U und E stehen in keinen besonderen Verhältnis zueinander oder zu L und H. Gesellschafter B: 0 € = 0,00 % Gesellschafter L: 12.900 € = 50,00 % Gesellschafter H: 3.870 € = 15,00 % Gesellschafter U: 4.515 € = 17,50 % Gesellschafter E: 4.515 € = 17,50 % Frage: Ergibt sich die Problematik des § 8c KStG im Jahr 2021?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen