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§ 17 EStG,verdeckte Einlage

Sachverhalt: Ein GmbH (zwei Gesellschafter, je 50 % Anteil) wird liquidiert (Stichtag Liquidationseröffnungsbilanz 31.12.2018, Liquidationsschlussbilanz 30.12.2019). Da wenig Geld vorhanden ist, und die Gesellschafter die GmbH ordentlich liquidieren und nicht in das Insolvenzverfahren bringen wollen, zahlen die Gesellschafter diverse laufende Kosten der GmbH direkt an die Gläubiger. Am Ende der Liquidation bestehen Verbindlichkeiten der GmbH gegenüber den Gesellschaftern i. H. von 15.000 €. Geld hat die GmbH nicht mehr. Auf die Erstattung verzichten die Gesellschafter, und die GmbH weist einen Ertrag i. H. von 15.000 € aus. Meine Frage: Können die Gesellschafter diese 15.000 € als nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligungen gem. § 17 EStG geltend machen? Wenn das bei der Übernahme laufender Kosten nicht möglich ist: Was wäre, wenn die Gesellschafter im Jahr 2019 jeweils 7.500 € auf das Girokonto der GmbH eingezahlt und als Verwendungszweck „Kapitalrücklage“ angegeben hätten? Die GmbH hätte dann mit diesem Geld die Verbindlichkeiten an die übrigen Gläubiger bedient.
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