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§ 27 KStG,Gewinnausschüttung,§ 43 EStG

Der alleinige Gesellschafter meiner Mandantin (GmbH) hat zur kurzfristigen Kapitalüberlassung immer wieder Einzahlungen in die Rücklage geleistet und diese je nach Bedarf wieder ausbezahlt. Alle Buchungen erfolgten über das Rücklagenkonto 840. Leider wurde keine Bescheinigung bezüglich Einlagenrückgewähr erstellt. Die Betriebsprüfung möchte nun Kapitalertragsteuer auf sämtliche Rückzahlungen. Kann ich dem durch Änderung des Jahresabschlusses begegnen? Ist es möglich, diese Vorgänge als Darlehen zu qualifizieren? Gibt es sonst einen Weg, um aus dieser Sache herauszukommen?
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