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Körperschaftsteuer,vGA,Pensionszusage

Mein Mandant ist Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer einer Holding GmbH. Diese Holding GmbH wiederum ist alleinige Gesellschafterin einer weiteren GmbH (nennen wir sie GmbH AP). In dieser AP-GmbH ist mein Mandant der alleinige Geschäftsführer, welcher nach einer Abstimmung mit den Sozialversicherungsbehörden sozialversicherungsbefreit ist. Die AP-GmbH hat im Jahr 1996 dem Geschäftsführer in einer schriftlichen „Versorgungszusage“ eine Pension zugesagt. Nach dieser Versorgungszusage „wird das Ruhegehalt dem Geschäftsführer gezahlt, wenn er aus den Diensten der Gesellschaft ausscheidet, weil er a) dienstunfähig ist oder b) das 65. Lebensjahr vollendet“. Im GF-Anstellungsvertrag ist Folgendes geregelt: „Ohne dass es einer Kündigung bedarf, endet das Anstellungsverhältnis spätestens mit Ablauf des Monats, in dem der Geschäftsführer das 65. Lebensjahr vollendet.“ Der Geschäftsführer vollendet Mitte März 2023 sein 65. Lebensjahr. Im Januar 2022 haben die Gesellschafter der AP-GmbH und der Holding GmbH die Liquidation beschlossen und meinen Mandanten zum Liquidator bestellt. Da die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erst Anfang April 2022 erfolgt ist, läuft das „Liquidationsjahr“ bis 6.4.2023. Aktuell verdient der Geschäftsführer noch sein ehemaliges Gehalt. Ab November 2022 wird er sein Anstellungsverhältnis bei der AP-GmbH aufgeben. In der Holding GmbH war er schon immer unentgeltlich tätig. Hierzu habe ich folgende Fragen: 1. Ist die Tatsache, dass in der Pensionszusage eine „Unverfallbarkeit“ nicht explizit geregelt ist, steuerschädlich? Oder wird dies mit Vollendung des 65. Lebensjahres „geheilt“? Eine explizite Regelung über die „Unverfallbarkeit“ der zugesagten Pension enthält die Versorgungszusage ja nicht. 2. Hindert die Tatsache, dass mein Mandant als Liquidator bestellt ist, das Merkmal „Ausscheiden aus der Gesellschaft“? Nach der Pensionszusage bekommt mein Mandant die Pension ja nur, wenn er „aus den Diensten der Gesellschaft ausscheidet, weil ...“. Der Liquidator ist aber bestimmt Arbeitnehmer der Gesellschafter, oder nicht? Hinweis: Ein Entgelt erhält mein Mandant als Liquidator nicht, so dass er zum Zeitpunkt seines 65. Geburtstags keine Vergütung von der GmbH mehr erhält.
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