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Stiftung,Kapitalerhalt,Nachweis

Offen ist die Frage, wie der Kapitalerhalt einer gemeinnützigen Stiftung geführt werden kann. Unseres Erachtens können dabei die Bilanzwerte nicht herangezogen werden als alleiniger Maßstab, zumindest nicht in einem Fall, in welchem das Stiftungskapital durch das Einbringen einer gewerblichen Immobilie erfolgt ist. In diesem Fall kommt es ja in der Hauptsache darauf an, in welchem Umfang Mieterträge generiert werden können. Es liegt ein langjähriger Mietvertrag von 20 Jahren vor. Der Mieter ist absolut solvent. Durch die Förderung von gemeinnützigen Projekten im Bereich des Umweltschutzes hat sich das Kapital der Stiftung durch Verluste unter den Buchwert der Immobilie entwickelt. Dies auszugleichen ist insoweit unkompliziert, als die Förderung entsprechender Projekte eingeschränkt werden kann. Meine Frage ist nun: Da der Marktwert der Immobilie weit über dem Buchwert liegt, ist u.E. kein Fehlbetrag bzgl. des Kapitals der Stiftung gegeben. Die Frage ist, wie sollte der Nachweis geführt werden? Muss ein Gutachten für die Immobilie erstellt werden?
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