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Beteiligung an Personengesellschaft,Gewinnzurechnung

Die W-GmbH hat ein abweichendes Wirtschaftsjahr 01.10. bis 30.09. Sie ist seit 01.08.2021 beteiligt an der R-GbR. Die R-GbR hat als Wirtschaftsjahr das Kalenderjahr. In der R-GbR ist also erstmalig für das Rumpfwirtschaftsjahr 01.08.–31.12.2021 ein Gewinn entstanden. In welchem VZ muss dieser Gewinnanteil bei der W-GmbH erfasst werden? a) Gewinn entsteht per 31.12.2021 → dieser Zeitpunkt liegt im WJ 01.10.2021–30.09.2022 → dieser Gewinn fließt in die KSt-Erklärung 2022, oder b) es ist ein Gewinn für das KJ 2021 und muss daher auch bei der W-GmbH in die KSt-Erklärung 2021?
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