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inkongruente Gewinnausschüttung,Ausscheiden Gesellschafter

Gesellschaft B GmbH ist zum 31.12.2022 gekündigt und hat zwei Gesellschafter St und Lo zu jeweils 50 %. Die Gewinnvorträge belaufen sich auf 1.000 T€. Dem übrig bleibenden Gesellschafter ist es gesellschaftsrechtlich erlaubt, die Gesellschaft weiterzuführen. Lo macht von seinem Recht Gebrauch. Dem St sollen nun zum 31.12.2022 50 % des Gewinns ausgeschüttet werden. Frage: Welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich hieraus (eine inkongruente Gewinnausschüttung ist gesellschaftsrechtlich nicht vereinbart)?
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