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steuerliches Einlagekonto,Rückzahlung

Bei meinem Mandanten hat sich folgender Sachverhalt ergeben: Im Jahr 2017 hat die türkische Muttergesellschaft einen Beschluss gefasst, dass 100.000 € in die Kapitalrücklage der deutschen Tochtergesellschaft eingezahlt werden. Leider wurde kein konkretes Datum im Beschluss eingetragen und durch die Umrechnung ein anderer Betrag überwiesen. Es wurden 120.000 € in die Kapitalrücklage gebucht. Das Finanzamt hat diese Rücklage nicht anerkannt und daher nicht im steuerlichen Einlagekonto berücksichtigt. Nach dem vergeblichen Einspruchsverfahren im Jahr 2020 wurde die Rücklage aufgelöst und das Geld zurückgezahlt. Bei der Veranlagung des Jahresabschlusses 2020 kam es nun zu einer Rückfrage, was mit der Rücklage geschehen ist. Wie ist die Rückzahlung zu behandeln? Besteht die Möglichkeit, dass das Finanzamt eine Besteuerung der Rückzahlung vornimmt? Wie ist hier das ordnungsgemäße Vorgehen?
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