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Pensionsrückstellung,überhöhte Pensionszahlung

Sachverhalt: Die A GmbH hat zu Gunsten ihres Gesellschafter-Geschäftsführers B eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen. Mit Datum vom 01.09.2020 gibt B seine Tätigkeit als Gesellschafter-Geschäftsführer auf und tritt in den Leistungsbezug ein. Die Pensionszusage beträgt 6.450 € monatlich; der ihm tatsächlich ausgezahlte Pensionsbetrag beträgt seit Pensionsbeginn 6.500 € monatlich. Der hier aufgedeckte Fehler von 50 € mehr Pension als zugesagt wird im versicherungsmathematischen Gutachten berücksichtigt und dieses auf der Auszahlung von 6.500 € monatlich berechnet. Fragen: 1. Welche Problematik ergibt sich bei Beibehaltung der Auszahlung von 6.500 € monatlich für die GmbH? 2. Ist der überzahlte Betrag schädlich für die Anerkennung der Pensionszahlungen? 3. Entsteht ein Rückforderungsrecht der GmbH an den Geschäftsführer?
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