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Verdeckte Gewinnausschüttung,Vertragsgestaltung

Mein Mandant hat mit einem Kollegen zusammen eine GmbH gegründet. Beide Männer sind GGF mit 50 % Beteiligung. Sie verkaufen Küchen. Vorher haben beide in den jeweiligen Einzelfirmen auch Küchen verkauft. Diese Einzelfirmen (A-EF und B-EF) haben auch noch Bestand, da die Konditionen und Verträge mit den Küchenherstellern nicht auf die GmbH übertragen werden können. Der Einkauf der Küchen erfolgt also über die A-EF des einen GGF, und sie werden an die GmbH weiterverkauft. Am Jahresende erhält die A-EF eine Provisionsgutschrift des Küchenherstellers für den getätigten Umsatz. Der A-EF behält davon 50 % und die anderen 50 % leitet er mittels Gutschrift an die B-EF weiter. Die GmbH wird außen vor gelassen. Meine Frage nun: Müsste nicht normalerweise die GmbH die Provision bekommen, da hier ja auch die Küchen am Ende verkauft werden? Die beiden GGF können dann entweder über eine Tantieme oder Bonuszahlung o.Ä. über den Lohn davon profitieren?! Stellt das nicht eine vGA dar? Oder kann man diese Provisionsabrechnung mittels Gesellschafterbeschluss oder eines Vertrags so abrechnen?
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