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§ 8d KStG,Zeitpunkt des Antrags auf fortführungsgebundenen Verlustvortrag

Sachverhalt: Eine GmbH hat einen körperschaftsteuerlichen Verlustvortrag zum 31.12.2020 von 600 T€ und einen gewerbesteuerlichen Verlustvortrag von 900 T€. Im Geschäftsjahr 2021 wird ein Kaufvertrag über 100 % der Anteile an mehrere Erwerber geschlossen. Der Kaufpreis ist fest vereinbart. Wesentliche Geschäfte dürfen von den Geschäftsführern bis zum endgültigen Closing nicht mehr getätigt werden. Die endgültige Anteilsübertragung hängt von einer behördlichen Genehmigung ab, die Anfang des Jahres 2022 nicht erteilt war. Im Jahr 2021 erzielt die Gesellschaft einen steuerlichen Gewinn von 650 T€. In welchem Jahr muss der Antrag auf einen fortführungsgebundnenen Verlustvortrag gestellt werden, 2021 oder 2022? Falls schon im Jahr 2021, müsste der Gewinn zeitanteilig berechnet werden, so dass neben dem fortführungsgebundenen gewerbesteuerlichen Verlustvortrag auch ein körperschaftsteuerlicher fortführungsgebundener Verlustvortrag beantragt werden muss?
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