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Organschaft,Gewinnabführungsvertrag,Abschlagszahlung

Es besteht zwischen mehreren Kapitalgesellschaften seit 2010 eine ertragsteuerliche Organschaft mit Ergebnisabführungsvertrag. Die Mutter, die A GmbH, bekam von der Tochter, der B GmbH, Abschlagszahlungen auf die Gewinnabführung. Im Ergebnisabführungsvertrag ist jedoch nur auf den § 301 AktG Bezug genommen und dort sind nicht explizit auch Abschlagszahlungen vereinbart worden. Die Frage ist, müssen Abschlagszahlungen auf die Gewinnabführung zwingend im Ergebnisabführungsvertrag vereinbart sein, damit dies unschädlich ist, oder können diese auch in einem separaten Vertrag vereinbart werden? Sollte zwingend eine Vereinbarung im Ergebnisabführungsvertrag Voraussetzung sein, sollte man die Abschlagszahlungen dann als Darlehen gestalten, damit sie nicht schädlich sind?
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