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Gewinnausschüttung,Kapitalertragsteuer

Aufgrund eines nichtigen Gesellschafterbeschlusses wurde eine Gewinnausschüttung der Tochter-GmbH an die Mutter-GmbH vorgenommen. Es wurde eine Kapitalertragsteuererklärung vorgenommen und die KapESt abgeführt. Die Nettobardividende wurde nicht ausgezahlt, sondern nur im Wege der Verrechnung gegenseitiger Forderungen/Verbindlichkeiten gebucht. Im Nachhinein stellt sich heraus, dass der Beschluss fehlerhaft war – es lag keine 100-%-Zustimmung durch die Gesellschafter der Mutter und somit keine Bevollmächtigung des Geschäftsführers vor. Es ist unzweifelhaft, dass der Beschluss zur Ausschüttung nichtig ist. Welche steuerlichen Wirkungen entstehen durch diesen „nichtigen“ Ausschüttungsbeschluss bzw. ist dieser Beschluss steuerlich rückwirkend zu heilen? Muss eine berichtigte Kapitalertragsteuererklärung abgeben werden? Gibt es hierzu ein BFH-Urteil?
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