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§ 14 KStG,Organschaft Auswirkungen,vororganschaftliche Verluste,Einlagenkonto

Die P Bau GmbH beabsichtigt, 100 % der Geschäftsanteile an der C Bau GmbH zu erwerben. Die C GmbH hat im Wirtschaftsjahr 2020 einen Jahresüberschuss in Höhe von ca. 100.000 € erwirtschaftet. Für die Wirtschaftsjahre 2021 ff. werden in der C GmbH Jahresüberschüssee in Höhe von ca. 200.000 € erwartet. Auch die P GmbH erwirtschaftet Gewinne. Verlustvorträge zu Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer bestehen in dieser nicht. Die C GmbH hat zum 31.12.2020 einen Bestand gemäß § 27 Abs. 2 KStG (steuerliches Einlagekonto) in Höhe von ca. 1 Million €. Der zum 31.12.2020 festgestellte verbleibende Verlustvortrag zur Körperschaftsteuer beträgt ca. 1 Million €. Die Voraussetzungen des fortführungsgebundenen Verlustvortrags sind gegeben. Es ist zudem beabsichtigt, dass zwischen der C und der P GmbH ein Gewinnabführungs- und Verlustübernahmevertrag geschlossen wird. – Empfehlung des beratenden Anwalts. Welche Auswirkungen hätte dieser Vertrag auf die steuerliche Belastung beider Gesellschaften? Insbesondere folgende Fragen: Wie wird das steuerliche Einlagekonto in der Zeit des Bestehens der Organschaft behandelt? Wie werden die vororganschaftlichen Verlustvorträge der C GmbH behandelt? Ist der Gewinn des laufenden Jahres, zum Beispiel 2022, trotz fortbestehenden Verlustvortrags ausschüttbar?
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