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Gemeinnützigkeit,Zuwendungen an den Vorstand

Es handelt sich um einen eingetragenen, als gemeinnützig anerkannten Sportverein. Laut Satzung sind Zahlungen an den ehremamtlichen Vorstand möglich. Auszug aus der Satzung: „Mitglieder der Organe des TV sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Im Rahmen vorhandener Geldmittel kann der TV an diese Mitglieder und andere für den TV tätige Personen pauschale Aufwandsentschädigungen zahlen. Über Bewilligung und Höhe der Aufwandsentschädigung entscheidet der Vorstand.“ Es wurde nun im Frühjahr 2022 beschlossen, auf Grund der guten Lage des Vereins rückwirkend für 2021 an die Abteilungsleiter, Übungsleiter sowie Vorstandsmitglieder einen Bonus in unterschiedlicher Höhe zu zahlen. Zu meinen Fragen: 1. Ist diese „rückwirkende“ Auszahlung der Boni (im Jahr 2022 für 2021) schädlich für die Gemeinnützigkeit? 2. Ein Vorstandsmitglied bekommt mehr Boni als die Ehrenamtspauschale (840 €). Der übersteigende Betrag müsste ja normalerweise als Lohn versteuert werden (Minijob oder sozialversicherungspflichtig). Nun hat das Mitglied bereits einen Minijob, es müsste also über „Lohnsteuerkarte“ abgerechnet werden. Es möchte nun auf den Teil, der 840 € übersteigt, einfach verzichten. Ist dies möglich oder handelt es sich doch um eine Lohnzahlung, bei der der Auszahlungsbetrag wieder zurückgespendet wurde?
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