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Gehalt neben Pension,vGA

Die Gesellschafter-Geschäftsführerin (U) hatte 1990 eine Pensionszusage in Höhe von 80 % der letzten Bezüge erhalten, die mit dem Erreichen des 65 Lj. monatlich auszuzahlen ist. Im Jahr 1990 war die GG mit 50 % an der Gesellschaft beteiligt. Im Jahre 2019 wurden 10 % an den Sohn übertragen, so dass die GG noch mit 40 % an der GmbH beteiligt ist. Im August 2022 wurde die GG 65 Jahre alt. Die Auszahlung der Altersbezüge wurde noch nicht vorgenommen, da sie weiterhin Geschäftsführerin ist und das bisherige Gehalt unverändert erhält. Jetzt sollen weitere 15 % Gesellschaftsanteile an den Sohn übertragen werden. U möchte als Geschäftsführerin zum 30.11.2022 zurücktreten. Sie soll aber weiterhin in der Gesellschaft mit dem bisherigen Aufgabenfeld (dann kfm. Angestellte) tätig werden. Der Sohn wird Geschäftsführer. Die weitere Tätigkeit soll auch mit einem Gehalt i.H.v. ca. 60 % des bisherigen Gehalts vergütet werden. Zusätzlich soll ihr ab 01.12.2022 die monatliche Pension von jetzt 8.000 € ausbezahlt werden. Frage: Nachdem weiterhin eine Tätigkeit in der Gesellschaft ausgeübt wird, kann die Pensionsauszahlung dazu führen, dass diese als vGA gesehen/behandelt wird?
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