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Ausschüttung i. S. des § 8b KStG,Ergebnisverteilungsbeschluss,Kapitalertragsteuer

Die I-GmbH will 200 T€ an ihren Gesellschafter, die S-GmbH, ausschütten. Die S-GmbH hat 100 % der Anteile. Bei der Ausschüttung können die 200 T€ aufgrund § 8b KStG ohne Abzug an die S-GmbH ausgezahlt werden. Meine Frage: Ist die Ausschüttung gegenüber dem Finanzamt anzuzeigen? Wenn ja, in welcher Form? Reicht ein formloser Gesellschafterbeschluss über die Gewinnverwendung bei der I-GmbH? Wird der Kapitalertrag bei der S-GmbH bereits mit Gesellschafterbeschluss als Ertrag/Forderung verbucht?
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