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Verrechnungskonto,verdeckte Gewinnausschüttung

A ist alleiniger geschäftsführender Gesellschafter der A GmbH. A „entnimmt“ immer wieder Beträge aus der A-GmbH für private Zwecke mit der Folge eines stetig anwachsenden negativen Darlehenskontos (Schulden des A) bei der A GmbH. Einen schriftlichen Darlehensvertrag gibt es nicht und wird auch auf Nachfragen nicht nachgereicht. A ist weder willens noch befähigt, seine Schulden bei der A GmbH zurückzuzahlen. Auch besteht infolge einer buchmäßigen Überschuldung der A GmbH keine Möglichkeit, durch eine offene Gewinnausschüttung das negative Darlehenskonto auszugleichen. Im Rahmen der Jahresabschlusserstellung werden die uneinbringlichen Forderungen gegenüber dem Gesellschafter schließlich gewinnmindernd in der Einheitsbilanz ausgebucht. Fragen: Wie ist die Forderungsausbuchung steuerlich zu würdigen? Ist der steuerliche Gewinn außerbilanziell entsprechend wieder zu erhöhen? Ist eine entsprechende (verdeckte) Gewinnausschüttung zu deklarieren?
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