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§ 27 KStG,Auskehrung von Mitteln ohne Einlagenkonto und ausschüttbaren Gewinn,Kapitalertragsteuer bei Dividenden

Über das Vermögen der A-GmbH ist das Insolvenzverfahren eröffnet. Gesellschafter sind die natürliche Person B (75 % = 18.750 €) und die C-GmbH (25 % = 6.250 €). Nach erfolgter Schlussverteilung verbleibt ein Überschuss (§ 199 InsO) in Höhe von 1.000.000 €, der an B und die C-GmbH ausgezahlt werden soll (B = 750.000 € und C-GmbH 250.000 €). Was hat der Insolvenzverwalter der A-GmbH bei der Auszahlung des Überschusses an B und die C-GmbH steuerlich zu beachten?
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