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verdeckte Gewinnausschüttung,Auszahlung Liquidationsphase

Mandantin (GmbH) befindet sich in Liquidation (L), der L-Beschluss wurde mit Datum 07.12.2019 im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Die Löschung wurde bekannt gemacht mit Datum 05.01.2021 mit dem Vermerk „Löschungen 04.01.2021“. Problem: Der Ges-GF hat in der Liquidationsphase Bargeld vom bestehenden GmbH-Konto abgehoben (Angst vor Geldentwertung in der ersten Coronaphase im April 2020) und zu Hause aufbewahrt. Es waren reichlich liquide Mittel vorhanden, Forderungen von Gläubigern gab es nur in geringem Umfang und sie waren zu diesem Zeitpunkt bereits ausgeglichen. Stellt die Bargeldabhebung im April 2020 unter diesen besonderen Umständen bereits eine Ausschüttung dar oder kann der Betrag in der Schlussabrechnung zum 05.01.2021 berücksichtigt werden?
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